Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte (Beamte, Arbeitnehmer) des Landes Rheinland-Pfalz
Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Rheinland-Pfalz geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Rheinland-Pfalz | PDF bzw. LINK |
Landesbeamtengesetz | ![]() |
Landesnebentätigkeitsverordnung |
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Nebentätigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz |
>>>Zum Wortlaut der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz |
Nebentätigkeitsrecht: Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNebVO) von Rheinland-Pfalz |
Mehr Informationen zu den landesrechtlichen Regelungen für Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz www.besoldung-rheinland-pfalz.de
ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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