Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) - Übersicht -

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Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV): - Übersicht - 

 

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Nebentätigkeit

§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 4 Hauptamt und Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 5 Nebentätigkeiten auf Vorschlag oder Veranlassung

 

Abschnitt II
Genehmigung

§ 6 Genehmigung im Einzelfall

§ 7 Allgemeine Genehmigung

§ 8 Genehmigung von Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung

§ 9 Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten

 

Abschnitt III
Anzeige von Nebentätigkeiten

§ 10 Anzeigepflicht

 

Abschnitt IV
Vergütung

§ 11 Begriff

§ 12 Vergütungsverbot

§ 13 Höchstgrenzen; Abführungspflicht

§ 14 Ausnahmen

§ 15 Aufstellung über Nebeneinnahmen

 

Abschnitt V
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material

§ 16 Genehmigung

§ 17 Nutzungsentgelt

§ 18 Höhe des Nutzungsentgelts

§ 19 Verfahren

§ 20 Gebührenverteilung

 

Abschnitt VI
Ausführung des § 56 des Landesbeamtengesetzes

§ 21 Nebentätigkeit bei Beendigung des Beamtenverhältnisses

 

Abschnitt VII
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 22 Ausnahmen

§ 23 Übergangsvorschriften

§ 24 Geltung für Richter

§ 25 Inkrafttreten


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Red 20231108

 

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