Nebentätigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen: Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht für Landesbeschäftigte von Nordrhein-Westfalen

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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Nordrhein-Westfalen: Vorschriften zum nordrhein-westfälischen Nebentätigkeitsrecht auf einen Blick

 

Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.

 

Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen  
Landesbeamtengesetz  >>>zum Download
Landesnebentätigkeitsverordnung  >>>zum Download
   
Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV) >>>zum Wortlaut der HNtV NRW

 

 


Mehr Informationen zu den landesrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen >>>weiter

Verwaltungsvorschrift von NRW zum Thema "Nebentätigkeit in und für Selbsthilfeeinrichtungen" >>>weiter


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