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Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Sachsen geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht im Sachsen | |
Landesbeamtengesetz | ![]() |
Landesnebentätigkeitsverordnung | ![]() |
Mehr Informationen zu den landesrechtlichen Regelungen im Freistaat Sachsen >>>weiter
ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... |