ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV)
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 5 Nebentätigkeit im bayrischen öffentlichen Dienst
Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsgenehmigung
§ 6 Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
§ 8 Genehmigungsfreie Gutachtertätigkeit
Dritter Abschnitt Vergütung
§ 9 Vergütung für Nebentätigkeiten im bayerischen öffentlichen Dienst
§ 11 Ausnahmen von §§ 9 und 10
§ 12 Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütungen
Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 15 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
§ 17 (aufgehoben)
§ 17a (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 19 (aufgehoben)
§ 20 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten
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