Bremen: Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Bremische Nebentätigkeitsverordnung BremNVO) - Übersicht

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Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Bremische Nebentätigkeitsverordnung - BremNVO -)

 

Fassung vom 25. November 1990, zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Erster Abschnitt - Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 1 - Nebentätigkeit

§ 2 - Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

§ 3 - Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im bremischen öffentlichen Dienst

§ 4 - Vergütung

§ 5 - Erteilung, Widerruf der Genehmigung und Vergabe der Nebentätigkeit

§ 6 - Vergütung für Nebentätigkeiten

§ 7 - Auskunftspflicht

 

Zweiter Abschnitt - Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn

§ 8 - Genehmigungspflicht

§ 9 - Grundsätze für die Bemessung des Entgelts

§ 10 - Allgemeines Entgelt

§ 11 - Festsetzung des Entgelts

§ 12 - Anhörungsrecht von Hochschulen

 

Dritter Abschnitt - Besondere Vorschriften für Ärzte

§ 13 - Entgelt bei stationärer Behandlung

§ 14 - Entgelt bei ambulanter Tätigkeit

§ 15 - Entgelt bei Gutachten und Untersuchungen

§ 16 - Nebentätigkeiten von Ärzten ohne Leitungsfunktion

§ 17 - Nebentätigkeit von Ärzten außerhalb des Klinikbereichs

§ 18 - Beteiligung von anderen leitenden Ärzten

§ 19 - Honorarverzicht

§ 20 - Erhebung von Honorar- und Sachkosten

 

Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 21 - Übergangsregelung

§ 22 - Geltung für Richter

§ 23 - (Inkrafttreten)


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Red 20230718

 

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