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Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Brandenburg geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
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Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht des Landes Brandenburg
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Landesbeamtengesetz | |
Landesnebentätigkeitsverordnung
Hier geht es zur Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) >>>zur NTV Brandenburg |
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Mehr Informationen zu beamtenrechtlichen Regelungen im Land Brandenburg
ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.