Rheinland-Pfalz: Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) § 7 Vergütungsverbot

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

>>>zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) von Rheinland-Pfalz



Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) des Landes Rheinland-Pfalz: § 7 Vergütungsverbot

 

§ 7 Vergütungsverbot

(1) Eine Nebentätigkeit für den Dienstherrn darf nicht vergütet werden. Ausnahmen können zugelassen werden bei

1. Lehr-, Unterrichts-, Vortrags- oder Prüfungstätigkeiten,
2. Tätigkeiten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung,
3. künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten,
4. Gutachtertätigkeiten,
5. nach gerichtlichen Verfahrensvorschriften zulässigen Tätigkeiten als Verteidiger oder Prozessvertreter vor Gerichten und als Schiedsrichter sowie
6. Tätigkeiten, deren unentgeltliche Ausübung dem Beamten nicht zugemutet werden kann; die unentgeltliche Ausübung ist in der Regel zumutbar, wenn der Beamte durch die Tätigkeit nicht mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch genommen wird, Mehrarbeit nach § 73 Abs. 2 LBG soll angerechnet werden.

(2) Werden unter Zulassung einer oder mehrerer Ausnahmen nach Absatz 1 Satz 2 Vergütungen gewährt, dürfen sie für die im Kalenderjahr ausgeübten Nebentätigkeiten die Höchstgrenze (Bruttobetrag) von 9 600,- EUR nicht übersteigen.

(3) Der Dienstherr darf eine Vergütung nicht gewähren, soweit der Beamte für die Wahrnehmung der Nebentätigkeit im Hauptamt entlastet wird.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20231108

mehr zu: Nebentätigkeitsrecht in Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024