Hamburg: Nebentätigkeitsverordnung (HmbNVO) § .1 Geltungsbereich

.>>>NEU aufgelegt April 2024

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Verordnung über die Nebentätigkeit der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (Hamburgische Nebentätigkeitsverordnung - HmbNVO)


§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg und für die Beamtinnen und Beamten der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.


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Red 20230723

 

 

 

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