Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Hamburg geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Hamburg | |
Landesbeamtengesetz | ![]() |
Landesnebentätigkeitsverordnung
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Den Wortlaut der "Verordnung über die Nebentätigkeit der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (Hamburgische Nebentätigkeitsverordnung - HmbNVO) vom 06.12.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. September 2018 (HmbGVBl. S. 310)1)" |
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ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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Red UT 20210402