Nebentätigkeit und Zweitberuf

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Nebentätigkeit und Zweitberuf

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Mit dem Zweiten Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz wurde die so genannte Zweitberufsklausel eingeführt (§ 65 Abs. 2 S. 3 BBG). Sie soll gewährleisten, dass Beamtinnen und Beamte sich mit voller Hingabe ihrem Beruf widmen.  Nach der Zweitberufsklausel ist es in der Regel ebenfalls als Versagungsgrund anzusehen, wenn sich die Nebentätigkeit als Ausübung eines Zweitberufes erweist.

Wann eine Nebentätigkeit die unzulässige Ausübung eines Zweitberufes darstellt, ist nach den für das Beamtenverhältnis verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsätzen der Hauptberuflichkeit und der vollen Hingabe zum Beruf zu beurteilen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die durch eine Gesamtbewertung getroffen wird. Als Entscheidungshilfe dienen folgende im Rundschreiben des BMI zur Durchführung des Zweiten Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 3.9.1997 - D 11 - 210 295/33 a genannten Kriterien:

  • Gewerbsmäßige Dienst- und Arbeitsleistung (mit gewisser Regelmäßigkeit ausgeübte und zumeist auf ständige Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit). Nicht davon erfasst sind Nebenerwerbslandwirte und -winzer. Denn sie führen in aller Regel einen ererbten Betrieb fort, und ihre Tätigkeit ist weniger auf Gewinnerzielung ausgerichtet als auf eine angemessene Bewirtschaftung und Pflege von Grund und Boden. Keine erwerbsmäßige Dienst- und Arbeitsleistung sind aus Gefälligkeit übernommene Tätigkeiten, da diese zumeist nur gelegentlich und aufgrund einer besonderern Verbindung zum „Auftraggeber" (z. B. Verwandtschaftsverhältnis) ausgeübt werden.
  • Umfang der Nebentätigkeit (durchschnittliche zeitliche Inanspruchnahme gemessen am vorgesehenen Gesamtzeitraum der Nebentätigkeit).
  • Dauer der Nebentätigkeit  (Länge des Gesamtzeitraums, über den die Ausübung der Nebentätigkeit beabsichtigt ist).
  • Häufigkeit (Regelmäßigkeit, mit der die Nebentätigkeit innerhalb des beabsichtigten Gesamtzeitraums ausgeübt werden soll).

 


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Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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