Besonderheiten beim Nebentätigkeitsrecht für Landesbeamtinnen und Landesbeamte

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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Besonderheiten beim Nebentätigkeitsrecht für Landesbeamtinnen und Landesbeamte

Die beamtenrechtlichen Vorschriften der Länder zur Nebentätigkeit orientieren sich weitgehend an den Regelungen des Bundes. Daher gelten die Ausführungen des vorherigen Kapitels zur „Nebentätigkeit von Beamtinnen und Beamten" grundsätzlich auch für Landesbeamtinnen und -beamte. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Noch gibt das Beamtenrechtsrahmengesetz in den §§ 42, 42a, 44b und 45 zwar den Regelungsrahmen für das Nebentätigkeitsrecht der Länder vor. Daneben haben die Länder eigene Regelungskompetenzen. Viele Länder haben davon Gebrauch gemacht, wodurch sich die Landesregelungen in zahlreichen details vom Bundesrecht unterscheiden. Somit ist die Einführung des BeamtStG am 01.04.2009 zunächst ohne grundsätzliche Auswirkungen auf das Nebentätigkeitsrecht in den einzelnen Ländern. Allerdings planen viele Länder eine
Anpassung ihrer Landesbeamtengesetzt, was zukünftig zu weiteren Differenzierungen im Nebentätigkeitsrecht führen könnte.

In diesem Kapitel werden die wichtigsten Regelungen im Nebentätigkeitsrecht der Länder vorgestellt. Auf wesentliche Unterschiede zum Bundesrecht wird gesondert eingegangen. Das Kapitel ist nach Ländern gegliedert. Die Struktur der Gliederungspunkte des jeweiligen Landesabschnittes entspricht im Wesentlichen der des vorherigen Kapitels.

Hier finden Sie die wichtigsten Landesregelungen zum jeweiligen Nebentätigkeitsrecht:

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Baden-Württemberg

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Bayern

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Berlin

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Brandenburg 

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Bremen 

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Hamburg 

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Hessen

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Niedersachsen

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Rheinland-Pfalz

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte im Saarland

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Sachsen

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Sachsen-Anahlt

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Schleswig-Holstein

>>>Regelungen zur Nebentätigkeit für Landesbeschäftigte in Thüringen


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Red 20230731

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