ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
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Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Baden-Württemberg geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
Vorschriften und Hinweise zum Nebentätigkeitsrecht in Baden Württemberg
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Landesbeamtengesetz | ![]() |
Landesnebentätigkeitsverordnung |
Nebentätigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand: 21.09.2017) |
Weitere Dokumente | |
Informationsblatt der Gemeindeprüfungsanstalt https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2013/mit012013.pdf |
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Mehr Informationen zu beamtenrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg
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