Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte im Landesdienst von Berlin

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Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Berlin geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.

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Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Lande Berlin

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 Landesbeamtengesetz

>>>zum Download

 Landesnebentätigkeitsverordnung

>>>zum Download

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Mehr Informationen zu beamtenrechtlichen Regelungen im Lande Berlin 


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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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Nebentätigkeitsrecht
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