Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Der DBW besteht seit mehr als 50 Jahren

Selbsthilfeeinrichtungen im öffentlichen Dienst...
Der Selbsthilfegedanke spielt im öffentlichen Dienst von jeher eine wichtige Rolle.

Bereits im Jahre 1951 haben sich die beiden großen  Spitzenorganisationen der Gewerkschaften - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und dbb beamtenbund und tarifunion (dbb)­ mit wichtigen Selbsthilfeeinrichtungen im Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) zusammengeschlossen.

Heute gehören dem DBW auch Unternehmen an, die sich durch Ihre Geschäftspolitik das besondere Vertrauen der rund sieben Mio. Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. privatisierten Dienstleistungssektors erworben haben.

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Nebentätigkeitsrecht
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