ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können den Ratgeber als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellen.
Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Stand: Januar 2020
- Einführung in das Nebentätigkeitsrecht
- Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten
- Nebentätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen
- Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn
- Muster für den Schriftwechsel
- Besonderheiten für Landesbeamte
- Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten
- Minijobs als Nebentätigkeiten
- Steuern und Nebentätigkeiten
UT 20200520