ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Stand: Januar 2017
- Einführung in das Nebentätigkeitsrecht
- Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten
- Nebentätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen
- Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn
- Muster für den Schriftwechsel
- Besonderheiten für Landesbeamte
- Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten
- Minijobs als Nebentätigkeiten
- Steuern und Nebentätigkeiten