Rechtsvorschriften zum Nebentätigkeitsrecht

.>>>NEU aufgelegt April 2024

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Rechtsvorschriften zum Nebentätigkeitsrecht

 

Hier stellen wir einige Rechtsvorschriften zusammen, die das Nebentätigkeitsrecht regeln (manche Vorschriften drucken wir vollständig ab, andere nur „auszugsweise“).

Die Redaktion

 

Beamtenstatusgesetz ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)
Das Beamtenrechtsrahmengesetz war ein deutsches Rahmengesetz nach Art. 75 Abs

 

Bundesbeamtengesetz (BBG) – Auszug
(...)

§ 97 Begriffsbestimmungen

§ 98 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101 Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses


Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung – BNV) 

Die Bundesnebentätigkeitsverordnung ist hier in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1987 (BGBl. I S. 2376) dokumentiert und wurde zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626) geändert.

Erster Abschnitt
Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 1 (weggefallen)
§ 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Bundesdienst
§ 4 Vergütung
§ 5 Allgemeine Erteilung, Widerruf der Genehmigung
§ 6 Vergütungen für Nebentätigkeiten und Ablieferungspflicht
§ 7 Ausnahmen von § 6
§ 8 Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten

Zweiter Abschnitt
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 9 Genehmigungspflicht
§ 10 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
§ 11 Allgemeines Entgelt
§ 12 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten
§ 13 Festsetzung des Entgelts

Dritter Abschnitt
Geltungsbereich, Berlinklausel, Inkrafttreten
§ 14 Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
§ 15 (weggefallen)
§ 16 (Inkrafttreten)


Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)
(...)

§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (BeamtVG)

§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (BeamtVG)


Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

§ 8a Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten


Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung –
Auszug
(...)

§ 7 SGB V „Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung“


§ 249b SGB V „Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung“


Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung –
Auszug
(...)

§ 5 SGB VI „Versicherungsfreiheit“

§ 172 SGB VI „Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit“


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005, geändert durch Änderungsvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 – Auszug
(...)

§ 3 TVöD
Allgemeine Arbeitsbedingungen
(...)


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006
(...)

§ 3 TV-L
Allgemeine Arbeitsbedingungen

(…)

(4) Nebentätigkeiten


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 22 vom 27. Oktober 2022

§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

(…)


§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

 


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Red 20240429 

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