Besonderheiten beim Nebenberuf von Lehrerinnen und Lehrern
|
| Einfach Bild anklicken |
.
|
Werbung mit Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon für 250 Euro können Sie einen Text mit 150 Zeichen für drei Monate buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website eingeblendet wird. Interesse?
Einfach dieses Formular ausfüllen oder eine Mail schreiben an info@dbw-online.de |
Für Lehrerinnen und Lehrer, die in einem Beamtenverhältnis stehen, bestehen besondere Vorschriften, die vor der Aufnahme und während der Ausübung von Nebentätigkeiten zu beachten sind.
Auf dieser Website sowie dem gleichnamigen Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst", den Sie für nur 7,50 Euro hier online bestellen können, finden Sie die wichtigsten Informationen über das komplizierte Rechtsgebiet und vermeiden so unnötigen Streit mit ihrem Vorgesetzten.
Link-TIPPs für Lehrerinnen und Lehrer:
I www.lehrpersonal.de I www.die-oeffentliche-verwaltung.de I www.der-oeffentliche-dienst.de I
.
Weitere Informationen Beamtinnen und Beamte
Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst" >>>weiter
Rechtsvorschriften zum Nebentätigkeitsrecht >>>weiter
Besonderheiten für Bundesbeamte >>>weiter
Besonderheiten für Landesbeamte >>>weiter
Zum Lexikon "Nebentätigkeitsrecht" von A bis Z >>>weiter
Ratgeber "Die Beamtenversorgung" für nur 7,50 Euro
Der Ratgeber "Die Beamtenversorgung" gibt auf 168 Seiten einen umfassenden Überblick über das - teilweise sehr komplizierte - Beamtenversorgungsrecht.
Sie erfahren wie sich die Versorgungsabschläge auswirken und was vor der Zurruhesetzung beachtet werden sollte. Neben Tipps und praktischen Beispielen enthält der Ratgeber auch die aktuelle Fassung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtvG) sowie andere versorgungsrechtliche Vorschriften. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden.
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
OnlineService des DBW: Für nur 10,00 Euro und einer Laufzeit von 1 Jahr sichern Sie sich die wichtigsten Informationen zum öffentlichen Dienst, beispielsweise zur "Beamtenversorgung". Zum Antrag
Mehr Informationen zum DBW und den attraktiven Angeboten seiner Selbsthilfeeinrichtungen erfahren Sie hier "Unser Angebot - Ihr Vorteil". Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an. Unsere Link-TIPPs rund ums Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und den öffentlichen Dienst I www.einkaufsvorteile.de I