Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst (Bund, Länder und Kommunen)

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Das Nebentätigkeitsrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Die Länder orientieren sich zwar bei den meisten Gesetzen und Verordnungen an den Bundesvorschriften, dennoch bestehen teilweise erhebliche Abweichungen.

Wir bieten Ihnen daher in dieser Rubrik ausgewählte Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) der Länder zum Nebentätigkeitsrecht.


Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht:

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Bund

Bundesvorschriften

Bundesnebentätigkeitsverordnung

Länder

Baden-Württemberg und das Nebentätigkeitsrecht  

Bayern und das Nebentätigkeitsrecht

Berlin und das Nebentätigkeitsrecht

Brandenburg und das Nebentätigkeitsrecht

Bremen und das Nebentätigkeitsrecht

Hamburg und das Nebentätigkeitsrecht

Hessen und das Nebentätigkeitsrecht

Mecklenburg-Vorpommern und das Nebentätigkeitsrecht

Niedersachsen und das Nebentätigkeitsrecht

Nordrhein-Westfalen und das Nebentätigkeitsrecht

Rheinland-Pfalz und das Nebentätigkeitsrecht

Saarland und das Nebentätigkeitsrecht

Sachsen und das Nebentätigkeitsrecht

Sachsen-Anhalt und das Nebentätigkeitsrecht

Schleswig-Holstein und das Nebentätigkeitsrecht

Thüringen und das Nebentätigkeitsrecht 

Weitere Rechtsvorschriften (auszugsweise)

- Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) - Auszug (§§ 42, 42a, 44b und 45)

- Bundesbeamtengesetz (BBG) - Auszug (§§ 64 bis 69a, 72a, 72b, 72e)

- Verordung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (BNV)

- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) – Auszug (§§ 53, 55)

- Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) – Auszug (§§ 8, 8a)

- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Auszug (§§ 7, 249b)

- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) – Auszug (§§ 5, 172)

- Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) - Auszug (§ 11)

- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) – Auszug (§ 13)

- Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) – Auszug (§ 11)

- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Auszug (§ 3) 

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