ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Berlin geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
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Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Lande Berlin
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Landesbeamtengesetz | |
Landesnebentätigkeitsverordnung |
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Mehr Informationen zu beamtenrechtlichen Regelungen im Lande Berlin
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Taschenbuch: Beihilferecht in Bund und Ländern
Das o.a. Taschenbuch informiert über die Beihilfe in Bund und Ländern. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die
OnlineService: Für nur 10,00 Euro haben Sie Zugang zu mehreren Ratgebern als OnlineBuch und weiteren Informationen für Beamte und den öffentlichen Dienst, beispielsweise zur Beihilfe in Bund und Ländern. Zur Anmeldung
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