ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
Das Tarifvertrags- und Beamtenrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Beschäftigte im Landesdienst der Berliner Verwaltung (Angestellte, Arbeiter und Beamte) geltenden Regelungen sind teilweise sehr differenziert. Wir haben hier einige wichtige Informationen zusammengefasst und Link-TIPPS ausgewählt.
Tarifbereich
I www.tarif-oed.de I www.tv-oed.de I
Beamtenbereich
I www.besoldung-berlin.de I www.beamten-informationen.de I
Personalvertretungsrecht
Gleichstellung, Gender Mainstreaming und Frauen
I www.frauenbeauftragte-online.de I www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de I
Nebentätigkeitsrecht
I www.nebentaetigkeitsrecht.de I