Mecklenburg-Vorpommern: Nebentätigkeitslandesverordnung (NLVO M-V) Übersicht

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Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)

Aufgrund des § 78 des Landesbeamtengesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687), zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 201) geändert, verordnet die Landesregierung:


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen    

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Öffentliche Ehrenämter

§ 3    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 4    Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

§ 5    Nachträgliches Verbot einer Nebentätigkeit

 

Abschnitt 2
Vergütung von Nebentätigkeiten    

§ 6    Begriffsbestimmung

§ 7    Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

§ 8    Ausnahmen

§ 9    Abrechnung über die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

 

Abschnitt 3
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn    

§ 10    Genehmigungspflicht

§ 11    Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts

§ 12    Höhe des Nutzungsentgelts

§ 13    Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten im Krankenhausbereich

§ 14    Festsetzung des Nutzungsentgelts

 

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften    

§ 15    Übergangsvorschriften

§ 16    Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 

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