Mecklenburg-Vorpommern: Nebentätigkeitslandesverordnung (NLVO M-V): § .3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

>>>zur Übersicht Nebentätigkeitsrecht in Mecklenburg-Vorpommern: Nebentätigkeitslandesverordnung (NLVO)

 


Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)


§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

(1) Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede für das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Bund, ein anderes Bundesland oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland oder für deren Verbände ausgeübte Nebentätigkeit. Ausgenommen ist eine Nebentätigkeit für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder deren Verbände.

(2) Einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst steht gleich eine Nebentätigkeit für

1. Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund- oder Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet oder die fortlaufend zu mehr als der Hälfte aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden,

2. zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen, an denen eine juristische Person oder ein Verband gemäß Absatz 1 Satz 1 durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

3. natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes gemäß Absatz 1 Satz 1 dienen.


 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20230725

mehr zu: Nebentätigkeitsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024