Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Effektive und kostengünstige Werbung unter www.nebentaetigkeitsrecht.de

Allgemeines

Hier informieren wir über Möglichkeiten, mit dem Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) zu werben - Print & Online - : 

Anschrift und Kontakt:

Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)
Anzeigenmarketing
Ratiborweg 1
40231 Düsseldorf
Tel. 0211 / 7300 335, Fax 0211 / 7300275
info@dbw-online.de

Die Möglichkeiten mit dem DBW zu werben im Einzelnen 

Sie möchten die Zielgruppen "Beamte" oder "Öffentlicher Dienst" erreichen? Werben Sie mit dem DBW - Print & Online - und vermeiden Streuverluste. Mit dem gezielten Anzeigen- und Online-Marketing des DBW werben Sie im Umfeld dieser lukraktiven Zielgruppe von Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Konkret stehen folgende Angebote zur Verfügung:

RatgeberService: werben Sie in den Ratgebern für den öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen  

OnlineMarketing: Banner und Textlinks >>>mehr Informationen 

- Kombi-Produkte: Buch & Internet >>>mehr Informationen
- Besonderes Angebot für Kliniken und andere Reha-Einrichtungen, das Beihilfe-Doppelpack des DBW für nur 160 Euro

- Kooperationen bei DirektMailings >>>mehr Informationen  

- Internetkooperation - nutzen Sie eine komplette Website für Ihre Zwecke >>>mehr Informationen.

Buchungsformular für OnlineMarketing (Banner und Textlinks) >>>zur Buchungsanfrage 





Nebentätigkeitsrecht
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Den Ratgeber gibt es ab sofort nur noch als OnlineBuch. Im Rahmen des OnlineService des DBW können Sie den Ratgeber sofort nach Ihrer Freischaltung lesen, herunterladen oder ausdrucken. Das Buch informiert Nebenberufler oder solche, die es werden möchten auf 216 Seiten über alles Wichtige zum Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst. Mit Musterformularen für den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit. >>> hier bestellen
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