Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für das Saarland geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.
Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht im Saarland | |
Landesbeamtengesetz | ![]() |
Landesnebentätigkeitsverordnung | ![]() |
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ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
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