Saarland: Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO) - Übersicht -

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Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO) - Übersicht -

vom 14. Januar 2015, zuletzt geändert durch Artikel 72 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629).

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

 

Abschnitt 2
Anzeigepflicht und Untersagung einer Nebentätigkeit

§ 4 Anzeige einer Nebentätigkeit

§ 5 Frist zur Einschränkung oder Untersagung einer Nebentätigkeit

 

Abschnitt 3
Vergütung und Ablieferung

§ 6 Vergütung

§ 7 Vergütungsverbot

§ 8 Ablieferung

§ 9 Ausnahmen von den §§ 7 und 8

§ 10 Abrechnung

 

Abschnitt 4
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn

§ 11 Einrichtungen, Material

§ 12 Genehmigung

§ 13 Kostenerstattung und Vorteilsausgleich

§ 14 Höhe des Nutzungsentgelts bei nicht ärztlicher Nebentätigkeit

§ 15 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten

§ 16 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten bei Genehmigung nach dem 31. Dezember 1992

§ 17 Abrechnung

 

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20231110

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