Brandenburg: Nebentätigkeitsverordnung (NtV) § 11 Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen

.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg (Nebentätigkeitsverordnung - NtV)

 

>>>zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung (NtV) des Landes Brandenburg


Abschnitt 2
Vergütung und Ablieferung

§ 11 Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen

(1) Die Beamtin oder der Beamte hat bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Abrechnung über die im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Vergütungen, die der Ablieferung unterliegen, vorzulegen, sofern die Vergütungen insgesamt die in § 8 Absatz 2 genannten Höchstbeträge übersteigen. Übersteigen die abzurechnenden Vergütungen diese Höchstbeträge nicht, so hat die Beamtin oder der Beamte dies schriftlich zu versichern.

(2) In die Abrechnung hat die Beamtin oder der Beamte alle für die Berechnung des Ablieferungsbetrages erforderlichen Angaben aufzunehmen. Zu den Angaben gehören insbesondere die bezogenen Vergütungen sowie Beginn, Ende, Umfang und Änderung des Umfangs der Nebentätigkeit. Für den Nachweis hat die Beamtin oder der Beamte die erforderlichen Aufzeichnungen mit den zugehörigen Unterlagen zu führen. Auf Verlangen sind die entsprechenden Aufzeichnungen und Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Die Unterlagen hat die Beamtin oder der Beamte fünf Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit der abschließenden Festsetzung des Ablieferungsbetrages.

(3) In den Fällen des § 9 Absatz 4 gelten die Absätze 1 und 2 für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte und frühere Beamtinnen und frühere Beamte entsprechend.


 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Nebentätigkeitsrecht in Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024