ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
Das Tarifvertrags- und Beamtenrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Beschäftigte im nordrhein-westfälischen Landesdienst (Angestellte, Arbeiter und Beamte) geltenden Regelungen sind teilweise sehr differenziert. Wir haben hier einige wichtige Informationen zusammengefasst und Link-TIPPS ausgewählt.
Tarifbereich
I www.tarif-oed.de I www.tv-oed.de I
Beamtenbereich
I www.besoldung-nordrhein-westfalen.de I www.beamten-informationen.de I
Personalvertretungsrecht
Gleichstellung, Gender Mainstreaming und Frauen
I www.frauenbeauftragte-online.de I www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de I
Nebentätigkeitsrecht
I www.nebentaetigkeitsrecht.de I