Hessen: Verordnung über die Nebentätigkeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Nebentätigkeitsverordnung - HNV) vom 31. Mai 2015 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158):

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Verordnung über die Nebentätigkeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Nebentätigkeitsverordnung - HNV)

Aufgrund des § 79 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), verordnet die Landesregierung:

§ 1 - Geltungsbereich

§ 2 - Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst 

§ 3 - Abführungspflicht  

§ 4 - Ausnahmen von der Abführungspflicht  

§ 5 - Vergütungsaufstellung  

§ 6 - Nutzungsentgelt   

§ 7 - Nebentätigkeit von geringem Umfang 

§ 8 - Aufhebung von Vorschriften 

§ 9 - Inkrafttreten 


 

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Red 20230725

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