Baden-Württemberg: Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO) § 16 Inkrafttreten

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Landesnebentätigkeitsverordnung von Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Landesnebentätigkeitsverordnung - LNTVO)

§ 16 - Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.*
(2) Gleichzeitig werden aufgehoben:
1. Die Verordnung der Regierung über die Nebentätigkeit der Beamten vom 7. Dezember 1953 (Ges. Bl. S. 213),
2. die Verordnung über die Nebentätigkeit der beamteten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 3. Mai 1938 (RGBl. I S. 501).


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Red 20230710

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