Nebentätigkeiten und Steuern - TIPPS von A bis Z

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Viele Menschen arbeiten nebenberuflich und verdienen sich so noch den einen oder anderen Euro hinzu. Wichtig ist für den Nebenrufler, dass bei der Versteuerung dieser zusätzlichen Einkünfte die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die meisten Nebenberufler machen eine Einnahme- und Überschussrechnung und nutzen hierbei die Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen und senken so ihren Gewinn.

Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst" gibt Angestellten, Arbeitern und Beamten zahlreiche, nützliche TIPPS zu den arbeits- und beamtenrechtlichen Regelungen. Daneben enthält das Buch auch ein Kapitel "Nebentätigkeiten und Steuern". Den Ratgeber können Soie hier für nur 7,50 Euro bestellen >>>weiter

Neben dem Kapitel "Nebentätigkeiten und Steuern" im Ratgeber haben wir für die Nebenrufler auch auf dieser Website einige INFORMATIONEN und TIPPS von A bis Z zusammengestellt:

 

Abfindungen >>>weiter Jubiläumszuwenudng >>>weiter Übernachtungskosten >>>weiter  
Arbeitnehmerpauschbetrag >>>weiter Kindergeld >>>weiter Werbungskosten >>>weiter  
Arbeitsmittel >>>weiter Kinderfreibetrag >>>weiter Wohnungsbauprämie >>>weiter  
Arbeitszimmer >>>weiter Kirchensteuer >>>weiter Zinsbesteuerung >>>weiter  
Aufwandsentschädigung >>>weiter Mini-Job >>>weiter Zinsabschlagssteuer >>>weiter  
Ausbildungsfreibetrag >>>weiter Nebentätigkeit >>>weiter Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit >>>weiter  
Ausbildungskosten >>>weiter Parteibeiträge >>>weiter    
Berufskleidung >>>weiter Parteispenden >>>weiter    
Computer >>>weiter Pensionen >>>weiter    
Doppelte Haushaltsführung >>>weiter Reisekosten >>>weiter    
Entfernungspauschale >>>weiter Renten >>>weiter    
Fortbildungskosten >>>weiter Schenken>>>weiter    
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte >>>weiter Schwerbehinderte >>>weiter    
Gewerkschaftsbeiträge >>>weiter Verpflegungsmehraufwand >>>weiter    
Haushaltsfreibetrag >>>weiter Vererben >>>weiter    

 

   
UNSER TIPP: Kündigung mit Freistellung erhalten? – Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung in Höhe der regulär noch bis zum Ablauf der  Kündigungsfrist  ausstehenden Gehaltszahlungen. Bis zur Höhe der Freibeträge sind die Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei von gesetzlichen Abzügen!  

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt.


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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