ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können den Ratgeber als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellen.
Arbeitnehmer können auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen – das Warten auf die Steuererstattung im nächsten Jahr hat somit ein Ende! Eingetragen werden können z.B. folgende Beträge:
jedoch nur, wenn die Gesamtsumme 600 Euro übersteigt. Ohne Mindestbetrag eingetragen wird lediglich der Pauschbetrag für ð Schwerbehinderte. Im nächsten Jahr wird der Freibetrag auf Antrag ohne Überprüfung „wie im Vorjahr" in die neue Lohnsteuerkarte übernommen!
jedoch nur, wenn die Gesamtsumme 600 Euro übersteigt. Ohne Mindestbetrag eingetragen wird lediglich der Pauschbetrag für ð Schwerbehinderte. Im nächsten Jahr wird der Freibetrag auf Antrag ohne Überprüfung „wie im Vorjahr" in die neue Lohnsteuerkarte übernommen!
UNSER TIPP: Der Antrag auf Berücksichtigung des Freibetrags kann bis zum 30.11. eines Jahres gestellt werden – der Freibetrag wird dann anteilig auf die noch verbleibenden Monate des Jahres verteilt!. |
*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de
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