Private Vorsorge ist unverzichtbar
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Soziale Sicherheit ist untrennbar mit der Rentenversicherung verbunden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist mit insgesamt 50 Millionen Versicherten, 11,8 Millionen Empfängern von Altersrenten sowie 4,2 Millionen Empfängern von Witwen- und Witwerrenten das mit Abstand größte Alterssicherungssystem. Sie wird im Umlageverfahren finanziert.
Mit der Rentenreform 2001 sind der Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung begrenzt und das Rentenniveau gesenkt worden. Außerdem sieht die Rentenreform 2001 vor, auf die demographische Entwicklung in der Weise zu reagieren, dass eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zwischen 2002 und 2008 schrittweise aufgebaut wird.
Die grundlegende Reform der Alterssicherung war unausweichlich. Die Alterssicherung ruht damit künftig auf drei Säulen. Neben der Rentenversicherung – die auch weiterhin die tragende Rolle bei der Altersvorsorge einnehmen wird – ist die Alterssicherung um eine freiwillige und staatlich geförderte Altersvorsorge ergänzt worden. Daneben gibt es weiterhin die betriebliche Altersvorsorge, deren Bedeutung durch die Reform ebenfalls erheblich gestärkt worden ist.
Die Kernpunkte der Neuregelungen der privaten Vorsorge und der staatlichen Förderung sowie der betrieblichen Altersvorsorge und der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst finden Sie ausführlich in der aktuellen Jahresausgabe des Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst".
Hier können Sie sich über die Vorteile der staatlichen Förderrente informieren:
Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienst:
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Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
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