ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können den Ratgeber als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellen.
Körperbehinderte können je nach Grad der Behinderung (GdB) die folgenden Pauschbeträge als außergewöhnliche Belastung auch in 2004 unverändert steuerlich absetzen:
GdB
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Jährlicher Pauschbetrag
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GdB
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Jährlicher Pauschbetrag
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25 und 30 Prozent |
310 Euro |
65 und 70 Prozent |
890 Euro |
35 und 40 Prozent |
430 Euro |
75 und 80 Prozent |
1.060 Euro |
45 und 50 Prozent |
570 Euro |
85 und 90 Prozent |
1.230 Euro |
55 und 60 Prozent |
720 Euro |
95 und 100 Prozent |
1.420 Euro |
Statt der regulären ð Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können
für jeden gefahrenen Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück 30 Cent pauschal oder die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen.
UNSER TIPP: Parkgebühren und Unfallkosten können auch bei Ansatz der Kilometerpauschalen angesetzt werden! |
*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de
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