Schwerbehinderte - Steuer-ABC
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Körperbehinderte können je nach Grad der Behinderung (GdB) die folgenden Pauschbeträge als außergewöhnliche Belastung auch in 2004 unverändert steuerlich absetzen:
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GdB
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Jährlicher Pauschbetrag
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GdB
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Jährlicher Pauschbetrag
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25 und 30 Prozent |
310 Euro |
65 und 70 Prozent |
890 Euro |
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35 und 40 Prozent |
430 Euro |
75 und 80 Prozent |
1.060 Euro |
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45 und 50 Prozent |
570 Euro |
85 und 90 Prozent |
1.230 Euro |
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55 und 60 Prozent |
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95 und 100 Prozent |
1.420 Euro |
Statt der regulären ð Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können
für jeden gefahrenen Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück 30 Cent pauschal oder die tatsächlichen Kfz-Kosten ansetzen.
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| UNSER TIPP: Parkgebühren und Unfallkosten können auch bei Ansatz der Kilometerpauschalen angesetzt werden! |
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*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de
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Selbst Rentner und Ruhestandsbeamte sollten sich darüber informieren, was sie tun dürfen und wieviel man hinzu verdienen darf. Das Nebentätigkeitsrecht ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Wie bei vielen anderen Regelungen orientieren sich zwar die meisten Landesvorschriften an denen des Bundes, dennoch gibt es Besonderheiten, die von Nebenberuflern beachtet werden sollten. Der DBW gibt hierzu einen Ratgeber als
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