Zinsbeseteuerung und Zinsabschlagsteuer - Steuer-ABC

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular




Der Sparerfreibetrag beträgt für Alleinstehende 1.370 Euro und für Verheiratete 2.740 Euro.
Bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen in Höhe des Sparerfreibetrags plus Werbungskostenpauschale (51 Euro für Ledige, 102 Euro für Verheiratete) – die Zinsen unterliegen dann bis zu diesem Gesamtbetrag von vorneherein nicht der „Quellensteuer" und werden in voller Höhe gutgeschrieben!

 

 

 

 

 

 

   
UNSER TIPP: Wer für seinen Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie beantragt hat, unterliegt bei den Zinsen aus diesem Vertrag nicht dem Zinsabschlag -  der Freistellungsauftrag steht somit für andere Zinseinkünfte zur Verfügung!  

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024