Wohnungsbeuprämie - Steuer-ABC

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular




Der Staat fördert Beiträge zu Bausparverträgen durch eine Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 8,8 Prozent der förderungsfähigen Beiträge – pro Jahr maximal 512 Euro für Alleinstehende, 1.024 Euro für Verheiratete. Voraussetzung für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist, dass das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Jahr der Beitragsleistungen 25.600 Euro bei Alleinstehenden, 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt.

 

 

 

 

 

   
UNSER TIPP: Bauspardarlehen und –gelder können auch für umfangreiche Renovierungsmaßnahmen oder dem Kauf von Einbaumöbeln verwendet werden, ohne daß der Anspruch auf Wohnungsbauprämien verloren geht!  

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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