Haushaltsfreibetrag und Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende - Steuer-ABC

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Mit Wirkung ab 1.1.2004 ist der Haushaltsfreibetrag endgültig weggefallen. Stattdessen erhalten Alleinerziehende, die mit ihren Kindern, für die sie einen Kinderfreibetrag erhalten, allein in einem Haushalt leben, nunmehr einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich.

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

 

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

 

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


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