Ausbildungsfreibetrag - Steuer-ABC

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung (z.B. auch Studium) befinden und dazu am Ausbildungsort eine eigene Unterkunft haben, gewährt der Fiskus einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro.

Dieser Freibetrag ist zu kürzen um den Betrag, um den die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 1.848 Euro übersteigen. In Grenzfällen ist also oftmals zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auf einen Teil der Einkünfte zu verzichten, um in den Genuss des vollen Ausbildungsfreibetrages zu gelangen.

 

 

 

 

 

 

   
UNSER TIPP: Nicht vergessen: Von den Einkünften und Bezügen ist ohne Nachweis eine Aufwandspauschale in Höhe von 180 Euro abziehbar!  

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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