Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Mitgliedseinrichtungen des DBW sind SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst

Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich als Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst im Tarif- und Beamtenrecht besonders gut aus.

Zum 1.1.2012 gehören dem DBW insgesamt 18 Mitgliedseinrichtungen an, davon 

- die beiden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion)

- sowie 16 Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst.

Hier eine Übersicht aller Mitgliedseinrichtungen.


Nebentätigkeitsrecht
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