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Beamtenrecht in Rheinland-Pfalz: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 



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Beamtenrecht in Rheinland-Pfalz

 

Besoldung

Landesbesoldungsgesetz
von Rheinland-Pfalz (LBesG)

Landesgesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften („ProfBesReformG – AnpG")

Zweites Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher u. a. Vorschriften

Landesverordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen
und der Gerichtsvollzieher

Landesverordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen und anderer Beamten bei Sparkassen (SparkDAEVO)

Landesverordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der Leiter kommunaler Versorgungs- und Verkehrsbetriebe sowie der Leiter von Abwasserbeseitigungsanlagen (WerklDAEVO)

Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung (KomStOVO)

Kommunal-Sitzungsvergütungsverordnung

Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBesVO)

Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung (LehrStZulVO)

  

Dienstwohnungsverordnung (DWVO)

Zuständigkeitsübertragungs-
verordnungen

Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen

Landesverordnung zur Durchführung
der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes („Leistungsstufen-,
Leistungsprämien- und –zulagenverordnung")

Landesverordnung zur Festsetzung
der Obergrenzen für die
Beförderungsämter im mittleren
Dienst bei den Justizvollzugsanstalten

 

 

 


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Red 20260529 / Red 20231018

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