
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
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Beamtenrecht in Rheinland-Pfalz
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Besoldung Landesbesoldungsgesetz Landesgesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften („ProfBesReformG – AnpG") Zweites Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher u. a. Vorschriften Landesverordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen Landesverordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen und anderer Beamten bei Sparkassen (SparkDAEVO) Landesverordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der Leiter kommunaler Versorgungs- und Verkehrsbetriebe sowie der Leiter von Abwasserbeseitigungsanlagen (WerklDAEVO) Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung (KomStOVO) Kommunal-Sitzungsvergütungsverordnung Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBesVO) Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung (LehrStZulVO)
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Dienstwohnungsverordnung (DWVO) Zuständigkeitsübertragungs- Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen Landesverordnung zur Durchführung Landesverordnung zur Festsetzung
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