
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
|
Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtenrecht in Niedersachsen: Beamtengesetz, Besoldungsgesetz, Beihilfeverordnung
.
|
Beamtenrechtliche Vorschriften Niedersächsiches Beamtengesetz Besoldung Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Nds.BesAnpG Gesetz zur Zusammenfassung und Gesetz zur Änderung des NBesG und VO zur Abgeltung der Bürokosten Verordnung über Stellenzulagen Verordnung über die Bewertung Verordnung zu § 26 Abs. 5 Nr. 3 BBesG Niedersächsische Stellenobergrenzen- Niedersächsische Stellenobergrenzen- Stellenobergrenzenverordnung für Stellenobergrenzenverordnung für Verordnung über die Neufestsetzung der Niedersächsische Niedersächsische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung Hochschul-Leistungsbezügeverordnung Verordnung über die Neufestsetzung der Niedersächsische Niedersächsische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung Hochschul-Leistungsbezügeverordnung |
Unsere Link-TIPPs für Beamtinnen und Beamte: www.besoldung-niedersachsen.de www.beamtenversorgung-online.de
|
| Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.): Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden |
.