ACHTUNG Nebenjob: vorher schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeits-recht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können diesen Ratgeber und andere Publikationen als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService für die Jahres-pauschale von nur 10 Euro herunterladen
BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Ratgeber zum Komplettpreis von 19,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilfe (Bund u. Länder) sowie Beamtenversor-gung (Bund u. Länder). Die Ratgeber erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich (mit Praxis-Beispielen). >>> hier anfordern Unser Link-Tipp: www.hotelverzeichnis-online.de . Online buchbare Hotels und Unterkünfte in Deutschland und Europa mit unserem Partner "Venere" . . Weitere Reiseziele Vereinigte Arabische Emirate (10) Vereinigte Staaten (283)
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